Mittelgrosser Industriebetrieb (Schlacht- und Fleischprodukte)
je nach Fähigkeiten – arbeiten am Schlacht- oder Zerlegeband (Schweinen, Rindern oder Kälbern)
früher Arbeitsbeginn (04.30 Uhr)
evtl. auch zuerst Temporär- und nach 3 Monaten Festanstellung (Probezeit)<br>
Anforderungen
Abgeschlossene Ausbildung zum Fleischfachmann oder Metzger (Fleischer), evtl. ohne Abschluss, jedoch mit mehrjähriger Berufserfahrung
bis 45 Jahre jung
Auto, Motorrad, etc. zwingend (Arbeitszeiten)
Deutsch verstehen
gerne auch ausländische Bewerber mit dem Ziel, länger in der Schweiz zu bleiben (ein Zimmer und die Arbeitsbewilligung kann für EU – Bürger organisiert werden)